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   BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B   

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BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B (https://dejure.org/2019,30838)
BSG, Entscheidung vom 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B (https://dejure.org/2019,30838)
BSG, Entscheidung vom 06. August 2019 - B 9 V 14/19 B (https://dejure.org/2019,30838)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Sachverhaltsdarstellung auch bei umfangreichem Lebenssachverhalt - Verfahrensfehler - Zurückweisung einer Sachverständigenablehnung - grundsätzliche Bindung des Revisionsgerichts - Beantwortung medizinischer ...

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 18.06.2018 - B 9 V 1/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - Juris RdNr 22; Senatsbeschluss vom 24.8.2017 - B 9 SB 44/17 B - Juris RdNr 8) .

    Hält das Gericht eines von mehreren Gutachten für überzeugend, darf es sich diesem grundsätzlich anschließen, ohne ein weiteres Gutachten oder eine (weitere) ergänzende gutachterliche Stellungnahme einholen zu müssen (vgl Senatsbeschluss vom 18.6.2018, aaO; BSG Beschluss vom 3.12.2013 - B 13 R 447/12 B - Juris RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 8) .

    Dies wäre hier umso mehr erforderlich gewesen, als in einem tatsachengerichtlichen Verfahren, in dem ua aus den Beurteilungen von mehreren Sachverständigen unterschiedliche Bewertungen abgeleitet werden können und - wie hier - zwischen den Beteiligten streitig erörtert werden, jeder Beteiligte - und damit auch der anwaltlich vertretene Kläger - damit rechnen muss, dass das Gericht zu seinen Ungunsten entscheiden kann, indem es sich der von ihm bevorzugten Sachverständigenbeurteilung ganz oder teilweise nicht anschließt (vgl Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - Juris RdNr 23) .

    Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass alle medizinischen Fragen auf der Grundlage des im Entscheidungszeitpunkt neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu beantworten sind (vgl Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - Juris RdNr 17; Senatsurteil vom 7.4.2011 - B 9 VJ 1/10 R - SozR 4-3851 § 60 Nr. 4 RdNr 42).

  • BSG, 24.05.2013 - B 1 KR 50/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B
    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs grundsätzlich auch nicht als Verfahrensmangel des angefochtenen Urteils im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (vgl Senatsbeschluss vom 7.6.2018 - B 9 V 69/17 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 24.5.2013 - B 1 KR 50/12 B - Juris RdNr 5) .

    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt lediglich, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG Beschluss vom 24.5.2013 aaO, BSG Beschluss vom 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 RdNr 6; vgl auch BVerfG Beschluss vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 - Juris RdNr 12).

  • BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B

    Anerkennung von Erfrierungen als Folge einer Wehrdienstbeschädigung

    Auszug aus BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B
    Eine verständliche Sachverhaltsschilderung gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Darlegung bzw Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; denn es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - Juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - Juris RdNr 6).

    In einer solchen Situation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung äußerst fragmentarisch dargelegt werden sowie ohne den Hinweis, ob diese Darstellung der entspricht, die das LSG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 247/17 B - Juris RdNr 4) .

  • BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B

    Gewährung einer Beschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B
    Darüber hinaus lässt die vorgelegte 40seitige Beschwerdebegründung insgesamt die erforderliche strukturierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Prozessbevollmächtigten und das geforderte Mindestmaß der Geordnetheit des Vortrags bezogen auf die hier vorliegende Fallkonstellation und die geltend gemachten Zulassungsgründe vermissen (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 8.11.2018 - B 9 V 28/18 B - Juris RdNr 4 mwN) .

    Unabhängig davon, dass es nicht Aufgabe des BSG ist, aus einer solcher Beschwerdebegründung den Vortrag herauszusuchen, der möglicherweise im Hinblick auf die geltend gemachten Zulassungsgründe zur sachgerechten Begründung geeignet sein könnte (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 8.11.2018 - B 9 V 28/18 B - Juris RdNr 4 mwN) , genügt der Beschwerdevortrag des Klägers auch ansonsten nicht den notwendigen gesetzlichen Formerfordernissen für die Darlegung von Zulassungsgründen:.

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Auszug aus BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B
    Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass alle medizinischen Fragen auf der Grundlage des im Entscheidungszeitpunkt neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu beantworten sind (vgl Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - Juris RdNr 17; Senatsurteil vom 7.4.2011 - B 9 VJ 1/10 R - SozR 4-3851 § 60 Nr. 4 RdNr 42).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

    Auszug aus BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B
    Sollte der Kläger schließlich eine Divergenz des LSG zur Entscheidung des BSG vom 24.7.2012 (B 2 U 23/11 R - Juris) rügen wollen, erfüllt sein Vorbringen nicht die Darlegungsvoraussetzungen für eine Divergenzrüge.
  • BSG, 20.02.2017 - B 12 KR 65/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B
    Dass das Urteil des LSG aus Sicht des Klägers inhaltlich unrichtig ist, ist für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ohne Belang (BSG Beschluss vom 20.2.2017 - B 12 KR 65/16 B - Juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 31.07.2017 - B 13 R 140/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das BSG die höchstrichterliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 13 R 140/17 B - Juris RdNr 12 f) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 13 R 390/16 B

    Erstattung von Übergangsgeld; Zeitliche Kongruenz beim Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B
    Allein die - behauptete - Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall - zB aufgrund der Nichtbeachtung oder fehlerhaften Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung - rechtfertigt die Zulassung wegen Divergenz nicht (stRspr, zB BSG Beschluss vom 16.3.2017 - B 13 R 390/16 B - Juris RdNr 16) .
  • BSG, 24.05.2017 - B 9 SB 14/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B
    Der Kläger behauptet nicht, dass er einen entsprechenden (prozessordnungsgemäßen) Beweisantrag bis zuletzt in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG zu Protokoll aufrechterhalten bzw erneuert hat (vgl hierzu und zu den weiteren Erfordernissen einer Sachaufklärungsrüge: Senatsbeschluss vom 24.5.2017 - B 9 SB 14/17 B - Juris RdNr 4 bis 6).
  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 36/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Rechtstreit über die Pflicht

  • BSG, 03.12.2013 - B 13 R 447/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gerügter Verstoß gegen die

  • BSG, 21.08.2017 - B 9 SB 3/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Nichtzulassungsbeschwerde;

  • BSG, 07.06.2018 - B 9 V 69/17 B

    Hinterbliebenenversorgung nach dem StrRehaG

  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 4/16 BH

    Höhe der Altersrente

  • BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen

  • BSG, 28.09.2018 - B 9 V 21/18 B

    Beschädigtenversorgung nach dem VwRehaG

  • BSG, 20.11.2018 - B 8 SO 43/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 10.10.2017 - B 13 R 247/17 B
  • BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    In einer solchen Konstellation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die aus Sicht der Beschwerde und für das LSG entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung dargelegt werden und nicht - wie hier in der 83-seitigen Beschwerdebegründung erfolgt - unzureichend strukturiert und unzulänglich geordnet sowie versehen mit zahlreichen wortwörtlichen Auszügen aus der Berufungsbegründung vom 14.12.2016 und diversen anderen Schriftsätzen der Klägerin (vgl BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 5 f; BSG Beschluss vom 1.8.2017 - B 13 R 214/16 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs grundsätzlich auch nicht als Verfahrensmangel des angefochtenen Urteils iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (vgl BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 10 mwN) .

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bietet keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 12; BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216 = juris RdNr 43) .

  • BSG, 08.03.2021 - B 9 BL 3/20 B

    Blindengeld nach dem BayBlindG

    Eine verständliche Sachverhaltsschilderung gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Darlegung bzw Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; denn es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - juris RdNr 6).

    In einer solchen Situation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung fragmentarisch dargelegt werden (vgl Senatsbeschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 5; Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 247/17 B - juris RdNr 4) .

  • BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt lediglich, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 18.5.2017 - B 10 ÜG 2/17 BH - juris RdNr 9 ; BSG Beschluss vom 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 RdNr 6; vgl auch BVerfG Beschluss vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 - juris RdNr 12).
  • BSG, 30.01.2020 - B 9 V 40/19 B

    Anspruch auf Opferentschädigung wegen der Folgen psychischer Traumata

    Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Gutachtenergebnissen und Befundberichten gehört zur Beweiswürdigung selbst und damit zu den Kernaufgaben der Tatsacheninstanz (vgl Senatsbeschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 13; Senatsbeschluss vom 17.1.2019 - B 9 SB 4/18 BH - juris RdNr 8; Senatsbeschluss vom 21.8.2018 - B 9 V 9/18 B - juris RdNr 18).

    Hält ein Gericht eines von mehreren Gutachten für überzeugend, darf es sich diesem grundsätzlich auch anschließen, ohne ein weiteres Gutachten einholen zu müssen (vgl Senatsbeschluss vom 6.8.2019, aaO) .

  • BSG, 05.12.2022 - B 9 V 30/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Eine verständliche Sachverhaltsschilderung gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Darlegung bzw Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; denn es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - juris RdNr 6).

    In einer solchen Situation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung fragmentarisch und unzureichend strukturiert - versehen mit zahlreichen Fundstellen zu allgemeinen Stellungnahmen, Berichten und Äußerungen über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten - dargelegt werden (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 247/17 B - juris RdNr 4) .

  • BSG, 11.07.2022 - B 9 V 3/22 B

    Anspruch auf Opferentschädigung; Verfahrensrüge im

    Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Gutachtenergebnissen, Stellungnahmen und Befundberichten gehört zur Beweiswürdigung selbst und damit zu den Kernaufgaben der Tatsacheninstanz (vgl BSG Beschluss vom 30.1.2020 - B 9 V 40/19 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 17.1.2019 - B 9 SB 4/18 BH - juris RdNr 8) .

    Hält ein Gericht eines von mehreren Gutachten für überzeugend, darf es sich diesem grundsätzlich auch anschließen, ohne ein weiteres Gutachten einholen zu müssen ( BSG Beschluss vom 6.8.2019, aaO) .

  • BSG, 23.04.2020 - B 9 V 56/19 B

    Beschädigtenversorgung wegen eines Impfschadens

    Hierzu hätte er vortragen müssen, dass er unter keinen Umständen mit der vom LSG getroffenen Sachentscheidung habe rechnen können (vgl Senatsbeschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 12) .

    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards, wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder von Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (Senatsbeschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 15; Senatsbeschluss vom 17.4.2013 - B 9 V 36/12 B - SozR 4-1500 § 118 Nr. 3 RdNr 16; BSG Beschluss vom 24.1.2018 - B 13 R 4/16 BH - juris RdNr 30) .

  • BSG, 28.10.2020 - B 10 EG 1/20 BH

    Erziehungsgeld nach dem BErzGG für Bürger der EU

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, vermittelt aber keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 12; BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris RdNr 43) .
  • BSG, 25.05.2023 - B 4 AS 75/23 BH

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der

    Da Entscheidungen des LSG über Ablehnungsanträge gemäß § 177 SGG unanfechtbar sind, kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf die Rüge angeblich fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsanträge gestützt werden (§ 202 Satz 1 SGG iVm § 557 Abs. 2 ZPO ; BSG vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 10 mwN; BSG vom 14.1.2020 - B 14 AS 98/19 B - juris RdNr 9) .

    Ob etwas anderes gilt, wenn sich die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch als willkürlicher Verstoß gegen Verfahrensvorschriften darstellt und eine Verkennung der Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters in Rede steht (so BSG vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 10 mwN; BSG vom 14.1.2020 - B 14 AS 98/19 B - juris RdNr 9) , kann dahinstehen, denn hierfür ist im vorliegenden Fall nichts ersichtlich.

  • BSG, 26.01.2023 - B 4 AS 220/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Da Entscheidungen des LSG über Ablehnungsanträge gemäß § 177 SGG unanfechtbar sind, kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf die Rüge angeblich fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsanträge gestützt werden (§ 202 Satz 1 SGG iVm § 557 Abs. 2 ZPO ; BSG vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 10 mwN; BSG vom 14.1.2020 - B 14 AS 98/19 B - juris RdNr 9) .

    Ob etwas anderes gilt, wenn sich die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch als willkürlicher Verstoß gegen Verfahrensvorschriften darstellt und eine Verkennung der Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters in Rede steht (so BSG vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 10 mwN; BSG vom 14.1.2020 - B 14 AS 98/19 B - juris RdNr 9) , kann dahinstehen, denn hierfür ist im vorliegenden Fall nichts ersichtlich.

  • BSG, 23.01.2023 - B 4 AS 218/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 11.03.2021 - B 9 SB 51/20 B

    Feststellung der Voraussetzungen für einen Grad der Behinderung

  • BSG, 21.04.2020 - B 13 R 85/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 04.05.2022 - B 9 V 30/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - soziales Entschädigungsrecht -

  • BSG, 28.09.2021 - B 9 SB 12/21 B

    Zuerkennung des Nachteilsausgleichs RF Grundsatzrüge im

  • BSG, 27.04.2021 - B 9 V 35/20 B

    Anspruch auf Opferentschädigung wegen eines sexuellen Übergriffs; Ablehnung eines

  • BSG, 02.01.2023 - B 9 SB 34/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 01.09.2022 - B 9 SB 1/22 B

    Feststellung eines GdB; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren;

  • BSG, 31.01.2022 - B 9 BL 3/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 24.08.2021 - B 4 AS 32/21 BH

    Widerspruch gegen einen Nichtverwaltungsakt; Grundsatzrüge im

  • BSG, 30.10.2020 - B 9 SB 17/20 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • BSG, 20.10.2022 - B 10 ÜG 5/21 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren; Divergenzrüge im

  • BSG, 15.06.2022 - B 9 SB 10/22 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 25.08.2022 - B 9 SB 4/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BSG, 28.11.2022 - B 9 SB 28/22 B

    Entziehung eines festgestellten Grades der Behinderung nach Heilungsbewährung

  • BSG, 11.07.2022 - B 9 V 41/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - sozialgerichtliches Verfahren -

  • BSG, 19.08.2021 - B 9 SB 30/21 B

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung; Entziehung des Merkzeichens H;

  • BSG, 04.05.2020 - B 9 SB 84/19 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung

  • BSG, 21.12.2022 - B 9 SB 14/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 04.05.2021 - B 9 V 67/20 B

    Leistungen wegen eines geltend gemachten Impfschadens; Verfahrensrüge im

  • BSG, 24.01.2023 - B 9 V 31/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 11.02.2019 - B 13 R 85/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 04.04.2023 - B 9 SB 1/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 18.01.2023 - B 9 V 29/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

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